Nationale Zentralbank (NZB) ist die Bezeichnung für die Zentralbank eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der an der Europäischen Währungsunion teilnimmt. Die NZB bilden zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) das europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Nationales Statistikbüro in China (National Bureau of Statistics).
Die New York Mercantile Exchange (NYMEX) ist der weltgrößte Handelsplatz für Warentermingeschäfte mit Sitz in New York. Die gehandelten Waren reichen dabei von Metallen über Energieprodukte bis hin zu Agrarrohstoffen. Im Jahr 1994 schloss sich die NYMEX mit der New York Commodities Exchange (COMEX) zusammen, wobei die Gesellschaft 2008 von der CME Group übernommen wurde.
Die Organisation Erdöl Exportierender Länder ("Organization of Petroleum Exporting Countries", OPEC) ist ein 1960 gegründetes Kartell, das versucht durch die Festlegung von Förderquoten und die Koordinierung der Ölförderpolitik seiner Mitgliedsländer den Weltmarktpreis zu beeinflussen. Die zwölf Mitgliedsländer der OPEC (Algerien, Angola, Ecuador, Iran, Irak, Kuwait, Libyen, Nigeria, Katar, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Venezuela) tragen etwa 40 Prozent zur weltweiten Erdölproduktion bei und verfügen schätzungsweise über drei Viertel der weltweiten Erdölreserven.
Als Nichtbanken bezeichnet man alle ökonomischen Akteure außerhalb des Bankensystems; Private sowie öffentliche Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck und Wirtschaftsunternehmen oder Finanzdienstleister, ohne Banklizenz.
Die "No-Bail-Out"-Klausel (im deutschen auch Nichtbeistands-Klausel) in Art. 125 AEUV bezeichnet eine wichtige Regelung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die sicherstellen soll, dass Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Mitgliedsstaaten haften müssen. Da diese Klausel gewährleistet, dass die Mitgliedsstaaten für ihre öffentlichen Schulden selbst verantwortlich sind, soll somit ein Anreiz für die Staaten geschaffen werden eine verantwortungsvolle Finanzpolitik zu betreiben. Zudem ist in Art. 123 AEUV festgehalten, dass die monetäre Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank und durch die nationalen Zentralbanken verboten ist.
Vertraglich vereinbarter Zinssatz verzinslicher Wertpapiere, ausgedrückt in Prozent auf den Nennwert.
Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) verlangt, dass für alle Kreditgeschäfte zwischen Banken und Zentralbanken ausreichende – notenbankfähige – Sicherheiten gestellt werden. Gestellt werden solche Sicherheiten, indem diese entweder als Pfand hinterlegt werden (besicherte Kredite) oder indem das Eigentum an dieser Sicherheit an die Zentralbank übertragen wird (Pensionsgeschäfte). Als notenbankfähig bezeichnet man solche Sicherheiten, die einheitliche Bonitätsanforderungen erfüllen und im einheitlichen Sicherheitsverzeichnis zusammengefasst sind. Dazu gehören zum Beispiel marktfähige Sicherheiten (z. B. Schuldverschreibungen), aber auch nicht marktfähige Sicherheiten (z. B. Kreditforderungen). Zweck einer solchen Sicherheit ist, dass bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Zentralbank die Sicherheit
am Markt verkaufen und somit den Verlust ausgleichen kann.
Unter einem notleidenden Kredit versteht man, laut der Regelung in Basel II, ein Darlehen, dessen Zahlung mindestens 90 Tage in Verzug ist, wodurch eine vollständige Rückzahlung als unwahrscheinlich erscheint und daher ein Einzelwertberichtigungsbedarf für den Gläubiger entsteht.
Nullkuponanleihen sind als Anleihen definiert welche keine Zinszahlungen unter der Laufzeit leisten. Stattdessen wird der gesamte Betrag entweder als Abschlag auf den Kaufpreis zu Beginn der Laufzeit, oder als Aufschlag auf die Rückzahlung zum Ende der Laufzeit bezahlt.
